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Naumburg, Graf-Stauffenberg-Straße 11
   Tel. : +49 (0) 3445 23 16 0

 

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Dienstag
07:00 - 15:30
Mittwoch
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ABO - Deutschlandticket

Wenn Sie das Deutschlandticket-ABO bei der PVG Burgenlandkreis mbH abschließen möchten, füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Alle Infos zum Deutschlandticket erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de oder unter der Informationsseite des MDVs unter 1ticket.de. Unsere aktuellen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmung können Sie unter hier herunterladen.

Sie können das Ticket ab sofort bei uns beatragen. Aktuell ist seitens der Bundesregierung eine Einführung ab 01.05.2023 geplant. Ein Versand der Chip-Karten mit Gültigkeit des Monats Mai erfolgt voraussichtlich in der 17.KW. Um einen rechtzeitigen Vertragsbeginn im Regelbetrieb zu gewährleisten, muss der Antrag bis spätestens 10. des Vormonats abgegeben werden.

Um fortzufahren geben Sie nun Ihre persönlichen Daten im Web-Formular ein, oder nutzen Sie unsere PDF-Formular (hier downloaden):

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Ungültige Eingabe. Bitte die Rufnummer ohne Sonderzeichen eintragen.
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Bitte geben Sie hier ihre Bankverbindung ein.


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SEPA-Basis-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige das Verkehrsunternehmen PVG Burgenlandkreis mbH, Zahlungen von meinem / das angegeben Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die mit der oben genannten Gläubiger-ID gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich versichere mit meiner Unterschrift, dass das oben genannte Verkehrsunternehmen mir gegenüber keine offenen Forderungen hat. Die Bedingungen zur Nutzung eines MDV-Abos habe ich erhalten und erkenne diese sowie die einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON und die Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV an.

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Bonitätsprüfung

Ich erkläre mich einverstanden, dass das die PVG Burgenlandkreis mbH eine Bonitätsprüfung vornimmt bzw. von hierfür beauftragten Dienstleistungsunternehmen vornehmen lässt. Mit meiner Unterschrift erkläre ich die Zustimmung zum Abschluss des vorbezeichneten Abo-Vertrags und stehe für die Erfüllung der Forderungen aus dem Vertrag ein. Ich erkennen an, dass ich als in Schuld stehende Person für die Einhaltung aller Verpflichtungen aus dem Abo-Vertrag haften. Eine gegenüber der kontoinhabenden Person ausgesprochene Kündigung wirkt auch gegenüber dem Abonnenten / der Abonnentin, eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.

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Bedingungen zum Erwerb und zur Nutzung eines Deutschlandticket-Abonnements – gültig ab 01.05.2023

Als Vertragsgrundlage für Ihr Abonnement (nachfolgend Abo genannt) bei der PVG Burgenlandkreis mbH (nachfolgend VU genannt).

 

1.                            Voraussetzungen für ein Abo

Voraussetzung für den Abschluss eines Abo ist, dass entweder der Abonnent (Vertragspartner) selbst innehabende Person eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geführten Girokontos ist oder eine dritte Person, die über ein solches Konto verfügt, den Abo-Vertrag als wei- tere Vertragspartei mit unterzeichnet.

Weitere Voraussetzung für den Abschluss eines Abo ist, dass das VU er- mächtigt wird, den jeweiligen Abo-Betrag sowie sonstige fällige Beträge von dessen Konto per SEPA-Basislastschrift einzulösen. Der Einzug des Abo-Betrages wird dem jeweiligen VU mittels der Gläubiger-ID gegenüber dem Kreditinstitut gestattet. Die Zusendung der Vorabankündigung zum Bankeinzug (Prenotifikation) erfolgt – abweichend von der gesetzlichen Regelung – innerhalb von 2 Tagen vor dem nächsten Bankeinzug. Das VU behält sich eine Bonitätsprüfung vor. Bei einem negativen Prüfergebnis kommt kein Abo-Vertrag zustande.

Bei minderjährigen kontoinhabenden Personen steht der/die gesetz- liche Vertreter / Vertreterin/sorgeberechtigte Person für die Erfüllung der Forderungen aus dem Vertrag ein. Der Vertrag wird erst nach Unterzeichnung des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin wirksam. Neben den Abo-Bedingungen gelten die Beförderungsbedingungen der das Deutschlandticket anerkennenden Verkehrsunternehmen und Verbundorganisationen und die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.

2.                            Gesamtschuldnerhaftung

Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haftet der Abonnent bzw. Sorgeberechtige und Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus dem Abo-Vertrag.

3.                            Vertragsabschluss und -dauer

Der Abo-Vertrag kommt durch die Bestätigung der Abo-Bestellung in Verbindung mit

  • der Übergabe einer Chipkarte an den Abonnenten dessen bevoll- mächtigte Person oder
  • mit der Freischaltung des Abos auf dem Mobiltelefon des Abonnenten über eine der zur Verfügung stehenden Apps

zustande. Das Abo beginnt zum 1. eines Kalendermonats. Die Bestellung muss 20 Kalendertage vor dem gewünschten Vertragsbeginn beim VU vorliegen. Der Abo-Vertrag gilt unbefristet, sofern er nicht gekündigt wird. Bei Vertragsabschluss in einer Servicestelle vor Ort sind auf Verlangen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis   vorzuzeigen. Das Abo kann in Form einer Berechtigung auf Chipkarte oder als Barcode in einer durch die Verkehrsunternehmen im MDV angebotenen App genutzt werden. Der Kunde entscheidet darüber in seinem Antrag. Später kann das Medium auf Antrag geändert werden. Als Nachweis für die Nutzungsberechtigung des Abos ist bei Fahrausweiskontrollen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen.

Ausgabe auf Chipkarte:

Bei Erhalt der Chipkarte sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent die Chipkarte in den genannten Servicestellen bzw. an Kundenterminals (Übersicht unter www.mdv.de/site/uploads/chipkartenautomat.pdf) aus- lesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind dem VU unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Die Chipkarte bleibt Eigentum des VU und ist nach Ablauf des Vertragsverhältnisses an das VU zurück zu geben (siehe auch Regelungen unter Punkt 18).

Ausgabe auf Handy:

Bei Registrierung des Kontos auf Handy sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind dem VU unverzüglich, jedoch spätestens 4 Tage vor Beginn des neuen Monats anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

4.                            Zahlweise

Das Abo wird mit monatlicher Zahlung ausgegeben.

5.                            Tarifänderungen

Tarifänderungen (z. B. Fahrpreisänderungen) werden Vertragsinhalt.

6.                            Änderungen des Abos

Änderungen im Abo sind zum 1. eines folgenden Kalendermonats möglich und müssen in Textform oder im Abo-Portal des Verkehrsunternehmens erfolgen. Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift u. ä. sind unverzüglich dem VU in Textform mitzuteilen oder im Abo-Portal des Verkehrsunternehmens zu ändern. Bei Änderungen der Bankverbindung ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Posteingang) ein, so wird der Beitrag für den Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Hieraus entstehende Kosten (z.B. Rückbuchungen/Rücklastschrift) trägt der Abonnent/ Kontoinhaber. Der Wechsel in einen anderen Abo-Tarif sind bis zum 10. des Monats (Posteingang) für den Folgemonat anzumelden. Ändert sich damit der Abo- Betrag, so ist die Einzugsermächtigung ebenfalls zu unterzeichnen. Ein Wechsel aus dem Deutschlandticket Abonnement in ein ABO Flex ist ohne Kündigung des bisherigen Abo-Vertrages nicht möglich. Der Abonnent ist verantwortlich, die Aktualisierung der Daten auf sei- ner Chipkarte durch das VU in einer der Servicestellen vornehmen zu lassen. Bei der Chipkarte kann dies alternativ auch an einem der be- nannten Kundenterminals (Übersicht unter www.mdv.de/site/uploads/ chipkartenautomat.pdf) erfolgen. Die Änderung auf dem Handy erfolgt mit der Erstellung des nächsten Monatstickets automatisch. Kosten aus unterbliebenen Informationen seitens des Abonnenten/ Kontoinhabers zu Kontenveränderungen und – Auflösung, Veränderung persönlicher Daten, insbesondere entstandene Kosten durch Einholung von Auskünften des Einwohnermeldeamtes sind durch den Abonnenten zu begleichen.

7.                             Verlust oder Beschädigung

Durch den Abonnenten ist die Chipkarte sorgsam zu behandeln. Eine Beschädigung ist dem VU umgehend (persönlich oder in Textform) mitzu- teilen. Eine beschädigte/ defekte Chipkarte wird vom VU eingezogen (siehe §8 Abs. 1 der einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON) und es erfolgt ein Ersatz durch das VU. Dieser Ersatz ist bei eigenverursachter Beschädigung kostenpflichtig. Der Ersatz bei Verlust ist immer kostenpflichtig. Der Abonnent erhält bei Einzug der Chipkarte einen Ersatzbeleg für max. 7 Tage. Der Verlust der Chipkarte bzw. des Handys mit Abo ist dem VU umgehend (persönlich oder in Textform) mitzuteilen. Kosten aus einem diesbezügli- chen Versäumnis trägt der Abonnent/ Kontoinhaber. Dieser hat auch alle Schritte zu unternehmen, die zur Minimierung der Kosten im Verlustfall als geeignet erscheinen. Gegen ein Bearbeitungsentgelt laut Teil D Anlage 3 erfolgt die Neuausstellung der Chipkarte. Eine neue Chipkarte kann bei dem VU durch den Abonnenten oder durch eine von ihm bevollmächtige Person abgeholt bzw. auf Wunsch zugesandt werden.

8.                             Kündigung des Abos

8.1      8.1. Kündigung durch den Abonnenten/ Kontoinhaber

Die Kündigung des Abos ist zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. des Vormonats erfolgen. Maßgeblich für die Kündigung ist der Posteingang. Jede Kündigung bedarf der Textform. Bei einer Kündigung wird die Chipkarte bzw. das Abo auf Handy nach Ablauf der Gültigkeit gesperrt. Die Chipkarte ist bis zum 3. Werktag des Folgemonats und unversehrt zurückzugeben. Wird dies ver- säumt, so ist ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 EUR zu entrichten. Sämtliche offene Forderungen werden sofort fällig und mit dem letzten fälligen Abo-Betrag abgebucht. Erfolgt die Kündigung kurzfristig zum Monatsende des laufenden Monats, kann es erforderlich sein, dass aus tech- nischen Gründen die Abbuchung des Folgemonats erfolgt. Dieser Betrag wird bis spätestens Ende des Folgemonats dem Konto gutgeschrieben. Das VU ist berechtigt auch nach Kündigung des Vertrages offene Forderungen inklusive Bearbeitungsentgelt aus dem Abo-Vertrag vom Konto abzubu- chen. Gebühren für von dem Kunden vorgenommene Rücklastschriften werden nicht durch das VU getragen.

8.2      Kündigung durch das VU

Die Kündigung eines Abo-Vertrages durch das VU ist aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn

  • der Abonnent/ Kontoinhaber fällige Forderungen nicht erfüllt,
  • der Abonnent gegen die einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON verstößt.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Bei einer Kündigung wegen Nichterfüllung fälliger Forderungen, wird die Chipkarte bzw. das Abo auf Handy gesperrt. Nach erfolgter Zahlung der offenen Forderungen kann die Chipkarte bzw. das Abo auf Handy nur nach persönlicher Vorsprache im Servicecenter – bei Chipkarten alternativ an einem der genannten Kundenterminals (Übersicht unter www.mdv.de/site/ uploads/chipkartenautomat.pdf) – entsperrt werden.

9.                             Fälligkeit

Der Abonnent Kontoinhaber ist verpflichtet, den Abo-Betrag bis zur Abbuchung auf dem angegebenen Konto bereitzuhalten. Dies gilt entspre- chend für sonstige fällige Forderungen aus dem Abo-Vertrag. Kosten, die insbesondere aus nicht ausreichender Kontendeckung, Kontenauflösung oder durch einen anderen nicht von dem VU zu vertretenden Grund entste- hen, hat der Abonnent/ Kontoinhaber zu tragen. Sie sind sofort fällig.

10.                       Rücklastschriften

Kommteszueiner Rücklastschrift, diedas VUnichtzuvertretenhat, soerfolgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch das VU ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem Abo-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt laut Anlage 3 des MDV-Tarifs. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent/ Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften sowie das Bearbeitungsentgelt laut Anlage 3 des MDV- Tarifs. Abweichend vorgenannter Verfahrensweise kann das VU direkt eine Zahlungsaufforderung auslösen. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht beim VU ein, so wird der Abo-Vertrag durch das VU gekündigt (siehe Punkt 8.2). Des Weiterenwerdenim Rahmenderanschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z.B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z.B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

11.                       Erstattung

Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung der Chipkarte bzw. des Abos auf Handy sind nicht möglich.

12.                       Abtretung/Aufrechnung

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Abo-Vertrag durch den Abonnenten/ Kontoinhaber ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Abonnenten/ Kontoinhabers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

13.                       Versandrisiko

Das Versandrisiko trägt grundsätzlich der Absender. Erhält der Abonnent die Chipkarte nicht bis 3 Arbeitstage vor dem gewählten Vertragsbeginn, so hat der Abonnent die Verpflichtung, dies unverzüglich dem VU mitzuteilen. Kommt der Abonnent seiner Anzeigepflicht nicht nach, so wird vermutet, dass ihm die o.g. Unterlagen ordnungsgemäß zugegangen sind.

14.                       Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Abonnenten werden nur zur Erfüllung des geschlossenen Abo-Vertrages, zugehöriger Zwecke wie Bereitstellung der Chipkarte, Durchsetzung vertragsrechtlicher Ansprüche, Fahrausweisprüfung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verwendet. Einen Zugriff auf die Daten erhalten nur berechtigte Mitarbeiter der PVG sowie im Auftrag der PVG eingesetzte Dienstleister.

15.                       Verbraucherstreitbeilegung

Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.

Gerichtsstand ist der Sitz des VU.

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Informationen zum Datenschutz

Ich (Abonnent / Abonnentin) erkläre, die Datenschutzbestimmungen (Ziffer 14 der Bedingungen zum Erwerb und zur Nutzung eines MDV-Abonnements) erhalten und verstanden zu haben. Die Angabe meiner E-Mail-Adresse ist erforderlich, damit mich die Vertragspartei zu vertraglichen Aspekten kontaktieren kann.

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Ich bin außerdem damit einverstanden, über folgende Wege von der Vertragspartei bzw. dessen beauftragten Dienstleistungsunternehmen Angebote und Informationen zu Themen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erhalten und an Umfragen teilzunehmen:

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Ich kann meine Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Meine Angaben werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.


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