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Aufgrund der Vollsperrung der Gleinaer Straße in Zeitz kommt es ab dem 05. Oktober 2026 zu Änderungen im Linienverkehr. Wir bitten unsere Fahrgäste, die geänderten Haltestellenlagen zu beachten und gegebenenfalls mehr Zeit für ihre Fahrt einzuplanen.
Linien 301 und 303
Die Haltestelle „Abzweig Dietrich-Bonhoeffer-Straße“ kann während der Sperrung nicht bedient werden.
Für die Linien 301 und 303 stehen Ersatzhaltestellen in der Gustav-Mahler-Straße zur Verfügung.
Linie 500
Die Linie 500 kann ab dem 05.10.2026 folgende Haltestellen nicht mehr bedienen:
- Zeitz, Weberstraße
- Zeitz, Kalktor
- Zeitz, Gleinaer Straße
- Zeitz, Michaelisfriedhof
- Zeitz, Abzweig Dietrich-Bonhoeffer-Straße
- Zeitz, August-Bebel-Straße
Als Ersatz werden für die Linie 500 Haltestellen in der Schützenstraße sowie auf dem Schützenplatz eingerichtet.
Wir danken unseren Fahrgästen für ihr Verständnis. Die aktuellen Fahrzeiten und Verbindungen finden Sie jederzeit in der digitalen Fahrplanauskunft unter https://www.insa.de sowie in der INSA-App.
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Aufgrund eines derzeit außergewöhnlich hohen Krankenstandes beim Fahrpersonal kann es in den kommenden Tagen zu einzelnen Fahrtausfällen im Linienverkehr der PVG Burgenlandkreis kommen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen alles daran, den Fahrbetrieb so zuverlässig wie möglich aufrechtzuerhalten. Dennoch lassen sich kurzfristige Anpassungen im Fahrplan aktuell leider nicht in allen Fällen vermeiden.
Wir bitten unsere Fahrgäste daher, sich vor Fahrtantritt über die aktuellen Verkehrsmeldungen und Fahrplaninformationen zu informieren. Nutzen Sie hierfür insbesondere die Auskunftssysteme wie die INSA-Fahrgastinformation sowie die weiteren Informationskanäle der PVG.
Wir bedauern die entstehenden Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Auswirkungen für unsere Fahrgäste so gering wie möglich zu halten.
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Aufgrund der Vollsperrung der Langendorfer Straße kommt es ab heute zu Einschränkungen im Linienverkehr der PVG Burgenlandkreis. Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über aktuelle Fahrzeiten, Umleitungen und mögliche Haltestellenänderungen zu informieren.
Aktuelle Verbindungen und Fahrplanauskünfte finden Sie unter INSA: https://www.insa.de.
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Für Fragen, Änderungen oder Anliegen rund um Ihre Schülerzeitkarte stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen in den jeweiligen Bereichen gern zur Verfügung:
Bereich Naumburg
Ellen Scherling
📞 03445 / 2316-24
Bereich Weißenfels
Maya Reichert
📞 03443 / 4607-16
Bereich Zeitz
Kerstin Held
📞 03441 / 61-15
Bereich Bad Bibra
Sissi Fischer
📞 034465 / 2297-0
Bitte wenden Sie sich direkt an die für Ihren Bereich zuständige Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern weiter.
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Während der Sommerferien gelten für Schülertickets folgende Regelungen:
- Die Deutschlandtickets für Schüler/innen (Produkt 9995) bleiben während der gesamten Sommerferien gültig.
- Die Schülerzeitkarten in den Stadtverkehren (Zonen 554, 555, 556) werden für die Dauer der Sommerferien gesperrt.
Wir bitten um Beachtung!
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Schüler und Erziehungsberechtigte werden gebeten, nachfolgende Hinweise unbedingt zu beachten.
Der Burgenlandkreis gibt bei einer kurzfristigen Unwetterwarnung zu erwartende Störungen oder das Einstellen der Schülerbeförderung über seine Homepage www.burgenlandkreis.de bekannt.
Parallel dazu erfolgt eine Information über die Medien.
Einstellung der Schülerbeförderung bei Störungen
Die Schülerbeförderung findet im Landkreis grundsätzlich statt.
Sollte es auf Grund besonderer Witterungslagen zu lokalen Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten bei der Schülerbeförderung kommen - bspw. durch starke Schneeverwehungen auf Straßen und Schienen - in deren Folge einzelne Haltestellen nicht angefahren werden, ist folgendes zu beachten:
- Die Schüler sind angehalten, mindestens 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt auf den Bus bzw. die Bahn zu warten.
- Werden die Linienbusse und Bahnen an solchen Tagen durch Schüler dennoch in Anspruch genommen, besteht ein witterungsbedingtes Ausfallrisiko.
- Die Einstellung gilt nur für die Schülerbeförderung. Die Erfüllung der Schulpflicht bleibt davon unberührt.
Über die Servicetelefonnummern der Beförderungsunternehmen kann im Bedarfsfall erfragt werden, welche Verkehrsmittel genutzt werden können.
| Ansprechpartner | Servicerufnummern |
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+49 391 / 5363180 |
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+49 3445 / 23160 |
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+49 3441 / 610 |
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+49 3443 / 460720 |
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+49 3445 / 732151 oder +49 3445 / 732152 |




